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Wir über uns

Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe

Sucht-Selbsthilfegruppen – von Betroffenen für Betroffene

Der Landesverband Saarland...

bringt fachliche und spezifische Gesichtspunkte der Freundeskreise in Gremien der Suchthilfe ein.

arbeitet partnerschaftlich mit anderen Selbsthilfegruppen, Sucht-Selbsthilfe-Verbänden und Institutionen zusammen.

informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Suchtkrankheit und die Nöte der von Sucht betroffenen Menschen.

unterstützt die Freundeskreis Gruppen fachlich nach deren Bedarfen.

vertritt und koordiniert die Interessen der Freundeskreise auf Landesebene.

organisiert und führt Maßnahmen durch zur Aus- und Fortbildung für die Gruppenbegleitung und für die Mitglieder in den Freundeskreisen.

fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Freundeskreisen und Landesverbänden.

informiert suchtbetroffene Menschen und vermittelt sie zu geeigneten Stellen in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe.

Geschichte der Freundeskreise

Wie alles anfing

1956 gründeten ehemalige Patienten aus damaligen Heilstätten der Diakonie in Württemberg die ersten Freundeskreise.

Mit der Entwicklung des Sucht-Behandlungsverbunds traten die Freundeskreise immer mehr als Partner von Beratungsstellen, Fachkrankenhäusern und anderen Institutionen (zum Beispiel von Betrieben, Schulen und Kirchengemeinden) auf. Sie entwickelten ein stärkeres Selbstbewusstsein.

Auf Länderebene vernetzten sich die Freundeskreise zunehmend - die ersten Zusammenschlüsse von Freundeskreisen entstanden. Das waren die Landesarbeitsgemeinschaften, aus denen später die Landesverbände wurden. Ab 1967 entstanden nach und nach Landesverbände in Baden, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Westfalen und Württemberg.

Ab 1975 bemühte man sich zunehmend um einen Zusammenschluss auf Bundesebene.1978 kam es zur Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe (BAG) in Schwalmstadt. Seit 1980 gibt es die Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern in Kassel.

Nach intensiver interner Diskussion wurde 1999 das Leitbild der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe erarbeitet. Außerdem beschlossen die Freundeskreisler die Änderung des Namens in "Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V.". Deutlich sollte dabei werden, dass in unserem Verband die Menschen im Zentrum stehen. Erst danach kommt die Zuordnung in die verschiedenen Ebenen. Hierarchien und hierarchisches Denken sollen vermieden werden.

Das Logo der Freundeskreise

Die Grundwerte der Freundeskreisarbeit spiegeln sich im Logo wieder.

Die drei Figuren stehen für Menschen, die in einer Freundeskreis-Gruppe zusammenkommen. Sie haben unterschiedliche Lebens- und Suchterfahrungen gemacht – was durch die unterschiedlichen Farben ausgedrückt wird. Sie sind einander zugewandt. Das steht für die freundschaftlichen Beziehungen in der Gruppe.

Die Gruppe bzw. der Freundeskreis wird durch ein oval geschwungenes Band symbolisiert. Die Menschen finden darin Halt. Wie stark sich jemand an den Freundeskreis bindet, ist seine Entscheidung. Auf den Halt durch den Kreis kann er sich jedoch stets verlassen.

An einer Stelle ist das Band geöffnet. Damit wird ausgedrückt, dass Menschen in die Freundeskreise kommen und dort einen Platz finden. Umgekehrt können sie den Freundeskreis auch wieder verlassen, aber auch wieder zurückkehren.

Die Figuren stehen auf einer Grundfläche, dem Symbol für die Basis. Das kann für eine einzelne Gesprächsgruppe der Freundeskreis sein, zu dem sie gehört. Es kann auch der Landesverband sein oder der Bundesverband, denn die Gruppen sind in gewachsene Strukturen und eine starke Gemeinschaft eingebunden.

In der Organisation der Freundeskreise spielt die Basis die wichtigste Rolle. Eine durchlässige und gute Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen ist unverzichtbar, um Informationen, Wünsche und Strömungen wahrzunehmen, gegebenenfalls zu verändern und gemeinsam zu tragen.

Unser Leitbild

Wir setzen auf persönliche Beziehungen.

Ein Freund ist ein Mensch, der mich annimmt, wertschätzt und versteht. Auf Freunde kann ich mich jederzeit verlassen, und Freunde können auf mich zählen. Davon gingen die ehemaligen Patienten aus Fachkrankenhäusern der Diakonie aus, als sie 1956 die ersten Freundeskreise gründeten, und das ist auch heute noch das Programm der Freundeskreise. Das Zusammensein ist geprägt von Freundschaft, von offenem Austausch und von gegenseitiger Unterstützung. Persönliche Beziehungen und Freundschaft werden als Grundlage für ein zufriedenes Leben ohne Suchtmittel angesehen.

Wir sehen den ganzen Menschen.

Unsere Angebote zielen auf die körperliche und seelische Gesundheitsförderung der Gruppen-teilnehmer/innen. Es geht darum, eine zufriedene Abstinenz zu erreichen und eine Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens zu finden. Dabei sind christliche Grundwerte, insbesondere die Liebe zum Nächsten, das Fundament. Nach diesem Verständnis gehören die Freundeskreise zur Diakonie. Wir sind jedoch offen für alle.

Wir begleiten Abhängige und Angehörige gleichermaßen.

Wir sehen die Auswirkungen von Sucht auf das Familiensystem und betrachten Sucht daher als Familien-krankheit. Deshalb sind Freundeskreise nicht nur für abhängige Menschen offen, sondern genauso für Partner/innen, Kinder, persönliche Freunde/innen und Arbeitskollegen/innen von Suchtkranken oder Suchtmittelmissbraucher/innen. Alle bekommen den Raum in der Gruppe, den sie für die Bearbeitung ihrer eigenen Probleme benötigen. Vielerorts gibt es auch spezifische Gruppenangebote.

Wir verstehen uns als Selbsthilfegruppen.

Selbsthilfe kennzeichnet: Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Gleichberechtigung und Freiwilligkeit. Menschen kommen in die Selbsthilfegruppen, weil sie am Ende sind und ihre Probleme mit Suchtmitteln nicht mehr allein bewältigen können. Die Erfahrungen der anderen Betroffenen machen Mut und können einen Umdenkungsprozess in Gang setzen. Neue und andere Möglichkeiten, das eigene Leben zu gestalten, eröffnen sich. Das betrifft insbesondere auch den Umgang mit Konflikten. Somit können sich Menschen in der Selbsthilfe persönlich weiterentwickeln.
In den Selbsthilfegruppen der Freundeskreise gibt es keine Hierarchien, keine Statuten oder schriftlichen Verpflichtungen. Im Sinne der Freundeskreise funktioniert eine Gruppe,wenn die Mitglieder bereit sind, ihre Erfahrungen einzubringen, sich gegenseitig ausreden zu lassen, einander zuzuhören und über Inhalte des Gruppengesprächs nach außen zu schweigen.

Wir begleiten in eine zufriedene Abstinenz.

Suchtkrankheit kann nur dann zum Stillstand kommen, wenn der Suchtmittelkonsum eingestellt wird. Ein abhängiger Mensch ist nicht in der Lage, dauerhaft den Suchtmittelkonsum zu steuern oder zu kontrollieren. Den Entschluss zur Suchtmittelabstinenz trifft jedes Freundeskreismitglied selbstbewusst und eigenverantwortlich. Die Gruppe begleitet den Prozess zur Entscheidungsfindung als solidarische Gemeinschaft und unterstützt in Krisensituationen.
Für die Gesellschaft fordern Freundeskreise kein generelles Verbot von Suchtmitteln, unterstützen aber Maßnahmen zu Beschränkungen, zum Beispiel von Zugangsmöglichkeiten.
Durch Information, Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Prophylaxe setzen wir uns für einen bewussten Umgang mit Suchtmitteln ein und tragen nach außen, dass ein Leben ohne Suchtstoffe lebenswert ist.

Wir sind für alle Suchtformen offen.

Aufgrund unserer Entstehungsgeschichte sprechen wir mit unserem Gruppenangebot in erster Linie Menschen an, die Probleme mit Alkohol und/oder Medikamenten haben.
Die Gruppen sind jedoch offen auch für andere Süchte.
Freundeskreise bemühen sich um Offenheit, denn sie wollen ebenso Menschen ansprechen, die oftmals nicht nur von einem Suchtmittel abhängig sind.

Wir leisten ehrenamtliche Hilfe.

Ehrenamtlich aktive Mitarbeiter/innen geben persönliche Erfahrungen an Interessierte weiter und informieren über Suchterkrankungen.
Wir begleiten Menschen mit Suchtproblemen und leisten Motivationsarbeit. Bei Bedarf gehen wir mit zu Beratungsstellen, Fachkliniken und Behörden und bieten Hausbesuche an.
Die Unabhängigkeit der Selbsthilfegruppen und der Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe stehen immer an erster Stelle. Die Übernahme von Aufgaben bringt jedoch oft auch finanzielle Belastungen mit sich für diejenigen, die sich ehrenamtlich engagieren. Deshalb ist die Sucht-Selbsthilfe auch auf Spenden und öffentliche Gelder angewiesen.

Wir arbeiten im Verbund der Suchtkrankenhilfe.

Freundeskreise arbeiten im Behandlungsverbund der Suchtkrankenhilfe partnerschaftlich mit anderen Institutionen zusammen, insbesondere mit Beratungsstellen und Fachkliniken. Wir verstehen uns als verlässliche Säule dieses Systems. Ehrenamtliche und hauptamtliche Suchtkrankenhilfe ergänzen sich vor Ort.
Auf Landes- und Bundesebene sind die Freundeskreise über ihre Mitgliedschaft im Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (Berlin) und in der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (Hamm) in den Behandlungsverbund eingebunden.
Mit anderen Sucht-Selbsthilfeverbänden gibt es gute Kooperationen.

Wir sind Freundeskreise.

Freundeskreis bedeutet: Ein Kreis von Freunden. Im Laufe ihrer Entwicklung haben sich Freundesreise organisiert und Strukturen geschaffen. Wir haben Landesverbände und den Bundesverband gegründet. Durch diese Gemeinschaft sind wir als Freunde verbunden. Ein Netzwerk der persönlichen Hilfe ist entstanden. Die gewachsenen Organisationsstrukturen werden von allen Mitgliedern anerkannt. Die Mitglieder leisten auch einen finanziellen Beitrag für die Gemeinschaft.
Die Präsentation der Freundeskreise in der Öffentlichkeit erfolgt durch die Wort- und Bildmarke des Freundeskreis-Logos.
Freundeskreise sind keine anonymen Gruppen. Die Gruppenbegleiter/innen sind namentlich als Ansprechpartner/innen bekannt.

Freistellungserklärung

 

Der Verein Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe im Saarland – Landesverband e. V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke, Suchtselbsthilfe durch den letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Saarbrücken vom 28.05.2021 für Körperschaften für den letzten Veranlagungszeitraum 2020 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.